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   LSG Hessen, 28.03.2019 - L 8 P 45/18   

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LSG Hessen, 28.03.2019 - L 8 P 45/18 (https://dejure.org/2019,63358)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2019 - L 8 P 45/18 (https://dejure.org/2019,63358)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2019 - L 8 P 45/18 (https://dejure.org/2019,63358)
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  • LSG Hessen, 30.10.2008 - L 8 P 19/07

    Fälligkeit von Sozialleistungen - Pflegegeld

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2019 - L 8 P 45/18
    Falle der erste Tag des Kalendermonats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag und werde dadurch die Leistungsbewirkung faktisch unmöglich, genüge die Beklagte ihrer Leistungsverpflichtung, wenn sie das Pflegegeld am erstmöglichen Termin nach Fälligkeit, also dem ersten Werktag im Monat, anweise (Bezug auf Urteil des Senats vom 30. Oktober 2008 - L 8 P 19/07 , juris, Rn. 22 ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Mai 2003 - L 6 (16) P 40/02, juris, Rn. 24).

    Wenn dies auch im Hinblick auf das Pflegegeld beabsichtigt gewesen wäre, hätte es nahe gelegen, im SGB XI eine entsprechende eindeutige Regelung zu treffen (Bezug auf das Urteil des Senats vom 30. Oktober 2008 - L 8 P 19/07 , juris, Rn. 23 ).

  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93

    Krankenversicherung - Pflegegeld - Fälligkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2019 - L 8 P 45/18
    Für die bis zum Inkrafttreten des Leistungsrechts des SGB XI geltende Vorschrift des § 57 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zur Gewährung von Pflegegeld bei Schwerpflegebedürftigkeit habe das Bundessozialgericht entschieden, dass der Anspruch jeweils am Anfang und nicht erst am Ende eines Kalendermonats fällig werde (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3/1 RK 51/93 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2003 - L 6 (16) P 40/02

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2019 - L 8 P 45/18
    Falle der erste Tag des Kalendermonats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag und werde dadurch die Leistungsbewirkung faktisch unmöglich, genüge die Beklagte ihrer Leistungsverpflichtung, wenn sie das Pflegegeld am erstmöglichen Termin nach Fälligkeit, also dem ersten Werktag im Monat, anweise (Bezug auf Urteil des Senats vom 30. Oktober 2008 - L 8 P 19/07 , juris, Rn. 22 ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Mai 2003 - L 6 (16) P 40/02, juris, Rn. 24).
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